Impressumpflicht bei Facebook, XING und Co.

In den letzten Wochen gab es hier auf XING und auf verschiedenen Webseiten Hinweise, dass die Impressumpflicht gemäß § 5 des Telemediengesetzes (TMG) nicht nur für Webseiten und Blogs gilt, sondern auch für alle geschäftlich genutzten Social-Media-Seiten wie eine Facebook-Fanseite oder auch ein XING-Profil.

Da ich keine verbindliche Rechtsauskunft geben will und kann, soll dies für Sie der Hinweis sein, selbst zu prüfen, ob diese für Sie relevant ist.

Für Facebook gibt es bereits ein Urteil vom Landgericht Augsburg

Sofern Sie der Meinung sind, dass es auch für XING notwendig ist, bietet sich auf XING der “Über mich” Bereich dafür an

Ein Impressum kann jeder auch sehr leicht über die im Internet verfügbaren Generatoren erzeugt werden, z.B.:

http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=2%20HK%20O%2054/11

oder

http://www.e-recht24.de/impressum-generator.html

Wollen Sie dies nicht selbst machen oder benötigen Sie mehr Know-How, um mit XING erfolgreicher zu arbeiten, vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin mit dem AKQUISEscout unter: http://www.TERMIN.in

Wenn Sie noch einige Informationen zu Förderprogrammen wie GründerCoaching benötigen oder einen GründerCoach, der Ihnen zu mehr Umsatz und neuen Kunden verhilft, sollten Sie ebenfalls mit uns sprechen.

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